In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes aus den AHB und mehreren Vertragsteilen – vom Produkt-Haftpflichtrisiko über Umwelt- und Gewässerschäden bis zu den privaten Haftpflichtrisiken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz in diesem Tarif setzt sich aus mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen zusammen. Grundlage sind die allgemeinen Bedingungen (AHB), ergänzt um verschiedene Vertragsteile, die jeweils bestimmte Risikobereiche abdecken – etwa Schäden durch Erzeugnisse und Leistungen, Umwelt- und Gewässerschäden sowie private Haftpflichtrisiken. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel dieser Teile.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A., B., C., D., E. und F.
Wo ist das Produkt-Haftpflichtrisiko geregelt?
Das Produkt-Haftpflichtrisiko ist in Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Es betrifft Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, nachdem diese in den Verkehr gebracht, abgeschlossen oder ausgeführt wurden.
Wie werden Umwelt- und Gewässerschäden abgedeckt?
Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme) regelt Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. Das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme) ist in Vertragsteil E. geregelt.
Sind auch private Haftpflichtrisiken erfasst?
Ja, die Privaten Haftpflichtrisiken sind in Vertragsteil F. geregelt.