In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt die Salvatorische Klausel im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung, was passiert, wenn einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind – der übrige Vertrag bleibt davon unberührt.
Salvatorische Klausel im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Ist eine einzelne Regelung im Vertrag – oder ein Teil davon – nicht wirksam, so bleibt der restliche Vertrag trotzdem gültig. Die übrigen Bestimmungen behalten also ihre Wirksamkeit.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Vertragsbestimmung unwirksam ist?
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Gilt das auch, wenn nur ein Teil einer Bestimmung unwirksam ist?
Ja. Auch die Unwirksamkeit von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
In welchem Tarif gilt diese Salvatorische Klausel?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung.
Wird der gesamte Vertrag unwirksam, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Nein. Der übrige Vertrag bzw. die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben wirksam.