In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Handel und Gewerbe bestimmen sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und den einzelnen Vertragsteilen A bis F, die unter anderem das Produkt-Haftpflichtrisiko, Umwelt- und Gewässerschäden sowie private Haftpflichtrisiken abdecken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungen der Vertrag umfasst und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten, ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) sowie die einzelnen Vertragsteile A bis F, die jeweils bestimmte Risikobereiche abdecken – vom Produkt-Haftpflichtrisiko über Umwelt- und Gewässerschäden bis hin zu privaten Haftpflichtrisiken. Um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen, sollten die Teile gemeinsam betrachtet werden.
Häufige Fragen
Welche Regelwerke bestimmen den Umfang des Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A bis F.
Was regelt Vertragsteil C.?
Vertragsteil C. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Produkt-Haftpflichtrisiko. Er betrifft Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die nach dem Inverkehrbringen, dem Abschluss der Arbeiten oder der Ausführung der Leistung verursacht wurden.
Wo ist das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko geregelt?
Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme) ist in Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme regelt Vertragsteil E.
Sind auch private Haftpflichtrisiken mitversichert?
Die Privaten Haftpflichtrisiken sind in Vertragsteil F. geregelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023