Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt im Tarif Handel und Gewerbe die Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften sowie Konsortien. Erfahren Sie, welche Ansprüche zwischen den Partnern und der Gemeinschaft bei unmittelbar erlittenen Schäden ausgeschlossen sind.
Im Tarif Handel und Gewerbe gilt für die Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften / Konsortien:
Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien sind, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen), folgende Ansprüche ausgeschlossen:
- Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander
- Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt
Dies gilt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich an einer Arbeits- oder Liefergemeinschaft oder an einem Konsortium beteiligen, greift der Versicherungsschutz nicht für Schäden innerhalb dieser Gemeinschaft. Konkret sind Ansprüche zwischen den beteiligten Partnern untereinander sowie zwischen den Partnern und der Gemeinschaft ausgeschlossen, wenn es um Schäden geht, die ein Partner oder die Gemeinschaft selbst unmittelbar erlitten hat. Die übrigen Vertragsbedingungen, insbesondere die Versicherungssummen, bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche der Partner untereinander versichert?
Nein. Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander sind ausgeschlossen, soweit sie Schäden betreffen, die ein Partner oder die Gemeinschaft unmittelbar erlitten haben.
Gilt der Ausschluss auch für Ansprüche gegen die Partner?
Ja. Ausgeschlossen sind sowohl Ansprüche gegen die Partner als auch umgekehrt, sofern es sich um unmittelbar erlittene Schäden eines Partners oder der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums handelt.
Haben die sonstigen Vertragsbedingungen weiterhin Bestand?
Ja. Der Ausschluss gilt unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere der Versicherungssummen.
Auf welche Schäden bezieht sich der Ausschluss?
Der Ausschluss bezieht sich auf solche Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023