Wer über die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung an Arbeits- oder Liefergemeinschaften und Konsortien teilnimmt, sollte wissen, welche Ansprüche zwischen den Partnern untereinander vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – hier erfahren Sie es im Detail.
Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften / Konsortien:
Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien gilt – unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) – folgende Regelung:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben. Dies betrifft:
- Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander,
- Ansprüche gegen die Partner sowie umgekehrt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe klar: Wenn sich mehrere Betriebe zu einer Arbeits- oder Liefergemeinschaft oder einem Konsortium zusammenschließen, sind Schäden, die die Partner oder die Gemeinschaft selbst unmittelbar erleiden, nicht über diesen Versicherungsschutz abgedeckt. Der Ausschluss gilt für Ansprüche der Partner untereinander ebenso wie für Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche der Partner untereinander versichert?
Nein. Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander sind wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Gemeinschaft unmittelbar erlitten haben, ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Ansprüche gegen die Partner?
Ja. Der Ausschluss betrifft Ansprüche gegen die Partner sowie umgekehrt, soweit es um Schäden geht, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Bleiben die sonstigen Vertragsbedingungen bestehen?
Ja. Die Regelung gilt unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere der Versicherungssummen.
Welche Schäden sind vom Ausschluss erfasst?
Erfasst sind solche Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023