In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Handel und Gewerbe Mietsachschäden mitversichert – von Schäden an gemieteten Räumen auf Dienst- und Geschäftsreisen bis zu Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder sonstige Ursachen, jeweils mit klar geregelten Höchstersatzleistungen und Selbstbehalten.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe folgendes für Mietsachschäden:
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Mietsachschäden sind Schäden, die ein Betrieb an gemieteten, geleasten oder gepachteten Räumen oder Gebäuden verursacht. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt hier abweichend von der sonst geltenden Regelung ein – etwa bei Schäden auf Dienstreisen oder bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer. Je nach Ursache gelten unterschiedliche Höchstsummen und ein prozentualer Selbstbehalt. Bestimmte Schäden, etwa durch Abnutzung oder an Glas, sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen entstehen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Bei Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt sie im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten sowie wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind Schäden an der Einrichtung gemieteter Räume mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen bezieht sich der Einschluss auf gemietete, geleaste oder gepachtete Gebäude und/oder Räume, nicht jedoch auf deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023