In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Handel und Gewerbe abweichend von Ziff. 7.3 AHB die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter mitversichert – etwa als Mieter, Pächter oder Leasingnehmer, gegenüber der Deutschen Bahn AG oder gegenüber Behörden.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe folgendes für die vertraglich übernommene Haftpflicht:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer:
- durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter, soweit derartige Haftungsübernahmen in der Branche üblich sind;
- als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners;
- gegenüber der Deutschen Bahn AG gemäß deren standardisierten Gestattungsverträgen und Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht;
- gegenüber Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Verträge genormten Inhalts oder sog. Gestattungs- und Einstellungsverträge übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in einem Vertrag die Haftung eines anderen mit übernehmen, springt der Versicherungsschutz auch für diese übernommene gesetzliche Haftpflicht ein. Das gilt abweichend von der Grundregel der AHB, sofern eine solche Haftungsübernahme in der Branche üblich ist – zum Beispiel als Mieter, Pächter oder Leasingnehmer, gegenüber der Deutschen Bahn AG oder gegenüber Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Häufige Fragen
Ist vertraglich übernommene Haftpflicht mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.3 AHB ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter eingeschlossen, soweit derartige Haftungsübernahmen in der Branche üblich sind.
Gilt der Schutz auch als Mieter oder Leasingnehmer?
Ja. Eingeschlossen ist die als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners.
Ist die Haftung gegenüber der Deutschen Bahn AG abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gegenüber der Deutschen Bahn AG gemäß deren standardisierten Gestattungsverträgen und Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Sind Verträge mit Behörden eingeschlossen?
Ja. Eingeschlossen ist die gegenüber Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Verträge genormten Inhalts oder sog. Gestattungs- und Einstellungsverträge übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023