In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sorgt die Versehensklausel im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung dafür, dass auch versehentlich nicht gemeldete Risiken innerhalb der Unternehmensbeschreibung mitversichert bleiben – vorausgesetzt, das Versäumnis wird unverzüglich angezeigt und der Beitrag nachentrichtet.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten.
- Den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Risiko, das eigentlich zur beschriebenen Tätigkeit des Betriebs gehört, aus Versehen nicht gemeldet, geht der Versicherungsschutz dadurch nicht verloren. Wichtig ist, dass das Versäumnis nach dem Bemerken sofort mitgeteilt wird und der dafür fällige Beitrag ab dem Zeitpunkt des Gefahreneintritts gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was regelt die Versehensklausel?
Sie erstreckt den Versicherungsschutz auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Sind alle nicht gemeldeten Risiken abgedeckt?
Abgedeckt sind Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn ich das Versäumnis bemerke?
Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst geworden sind, müssen Sie unverzüglich die entsprechende Anzeige erstatten.
Ab wann ist der Beitrag zu zahlen?
Der danach zu vereinbarende Beitrag ist vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Inhalte aus: Betriebshaftpflichtversicherung Handel und Gewerbe mit Produktdeckung