In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander eingeschlossen – etwa bei bestimmten Personenschäden, bei Sachschäden über 50 EUR sowie bei Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung gilt für Ansprüche mitversicherter Personen untereinander Folgendes:
Eingeschlossen sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen:
- Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist;
- Sachschäden, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Ansprüche von mitversicherten Personen gegeneinander in der Haftpflichtversicherung normalerweise nicht enthalten. Dieser Tarif erweitert den Schutz jedoch: Beschädigt oder schädigt eine mitversicherte Person eine andere, können deren Haftpflichtansprüche in bestimmten Fällen dennoch abgedeckt sein. Das betrifft bestimmte Personenschäden, Sachschäden ab einer gewissen Höhe sowie Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche mitversicherter Personen untereinander abgedeckt?
Ja, im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander eingeschlossen.
Welche Personenschäden sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist.
Ab welcher Höhe sind Sachschäden mitversichert?
Sachschäden sind mitversichert, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
Sind auch Vermögensschäden erfasst?
Ja, Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen sind im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR erfasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023