Wer in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse den Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung nutzt, ist beim Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten mit Schlüsselfunktion abgesichert – erstattet werden die notwendigen Kosten für Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis 100.000 EUR je Schadenereignis, mit einem Selbstbehalt von 10 %.
Eingeschlossene Haftpflicht:
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Selbstbehalt:
- Je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Betrieb fremde Schlüssel oder Codekarten, die eine Schließfunktion erfüllen, übernimmt der Versicherer die Kosten dafür, dass Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen erneuert werden müssen. Damit sind die häufig hohen Folgekosten eines Schlüsselverlusts bis zu einer festgelegten Höchstsumme abgedeckt, wobei der Betrieb einen Teil des Schadens selbst trägt.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel und Codekarten sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welcher Selbstbehalt gilt?
Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.