In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung sind Mietsachschäden auf mehreren Wegen abgesichert: bei Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen, an betrieblich genutzten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen – jeweils mit eigenen Höchstersatzleistungen, Selbstbehalten und klar geregelten Ausschlüssen.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt Schäden ab, die Ihr Betrieb an gemieteten, geleasten oder gepachteten Räumen und Gebäuden verursacht. Unterschieden werden drei Fälle: Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen, Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie Schäden durch sonstige Ursachen. Je nach Fall gelten unterschiedliche Höchstersatzleistungen und ein Selbstbehalt. Bestimmte Schäden – etwa durch Abnutzung oder an technischen Anlagen – sind ausgeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Bei Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt sie im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Welcher Selbstbehalt gilt je Schadenereignis?
Der Selbstbehalt beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR – sowohl bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen als auch bei Schäden durch sonstige Ursachen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind auch Ausstattung und Einrichtung mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwässer und sonstige Ursachen bezieht sich der Einschluss auf betrieblich gemietete, geleaste oder gepachtete Gebäude und/oder Räume, jedoch nicht auf deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dergleichen. Bei Dienst- und Geschäftsreisen sind gemietete Räume in Gebäuden und/oder deren Ausstattung eingeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023