In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik-, Solar-, Wind- und Erdwärmeanlagen mitversichert – inklusive Rückgriffsansprüchen, Eigenmontage und einer Versicherungssumme von 500.000 EUR für Vermögensschäden.
Mitversichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Diese dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung.
Beispiele für versicherte Anlagen:
- Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist:
Die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Rückgriffsansprüche:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Eigenmontage:
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf oder an Ihrem versicherten Gebäude Anlagen zur Erzeugung von Energie betreiben – etwa eine Photovoltaikanlage oder ein kleines Blockheizkraftwerk –, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus in diesem Tarif eingeschlossen. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage selbst montiert haben. Für die reine direkte Belieferung von Endkunden mit Strom besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Energieanlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf dem versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Ist die Stromversorgung von Endkunden versichert?
Nein. Die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom ist nicht versichert. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Sie beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind selbst montierte Anlagen versichert?
Ja. Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023