Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse zeigt im Bereich AGG-Versicherung klar, welche Haftpflichtansprüche nicht versichert sind – etwa bei Vorsatz, Ansprüchen aus Common-Law-Ländern, Strafcharakter oder kollektiven Klagen. Ein kompakter Überblick über alle Leistungsausschlüsse.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche:
- gegen den Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen, soweit sie den Schaden vorsätzlich oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben; dem Versicherungsnehmer und/oder den mitversicherten Personen werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die ohne ihr Wissen begangen worden sind;
- die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.1 geltend gemacht werden. Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder seiner Angehörigen gegen die mitversicherten Personen sind von der Versicherung ausgeschlossen; als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind);
- die innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada sowie Australien, Großbritannien, Hongkong, Indien, Irland, Israel, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika geltend gemacht werden (sog. Common-Law-Länder);
- wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer Staaten;
- jeglicher Art, die kollektiv erhoben werden, wie z. B. im Zusammenhang mit Streitgenossenschaften, Verbandsklagen oder die z. B. von Gewerkschaften oder Betriebsräten erhoben werden;
- im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht; ausgeschlossen sind auch Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen (z. B. Aussperrung, Streik);
- auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen verhängt worden sind (punitive oder exemplary damages);
- soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen;
- wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt;
- wegen Benachteiligungen, die vor dem Vollzug des Erwerbs/der Übernahme eines anderen Unternehmens durch den Versicherungsnehmer und/oder eine seiner Tochtergesellschaften begangen worden sind;
- wegen Benachteiligungen, die nach dem Abschluss des der Veräußerung zugrunde liegenden Vertrages des Versicherungsnehmers und/oder einer seiner Tochtergesellschaften durch ein anderes Unternehmen begangen worden sind;
- und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vornahme von Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, die Auswirkungen auf die Betriebsstätte, wie z. B. bauliche Veränderungen, den Arbeitsplatz und/oder den Arbeitsprozess haben.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht nennt die Fälle, in denen der Versicherungsschutz der AGG-Versicherung nicht greift. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich oder wissentlich verursachte Schäden, Ansprüche unter Angehörigen, Ansprüche aus bestimmten Common-Law-Ländern, kollektiv erhobene Klagen sowie Zahlungen mit Strafcharakter. Als unverbindliche Lesehilfe zeigt die Liste, wo die Deckung ihre Grenzen hat.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen den Schaden vorsätzlich oder durch wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Handlungen ohne ihr Wissen werden ihnen nicht zugerechnet.
Gilt der Schutz auch in den USA und anderen Common-Law-Ländern?
Nein. Ansprüche, die innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada sowie Australien, Großbritannien, Hongkong, Indien, Irland, Israel, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika geltend gemacht werden (sog. Common-Law-Länder), sind ausgeschlossen.
Sind Ansprüche unter Angehörigen mitversichert?
Nein. Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder seiner Angehörigen gegen die mitversicherten Personen sind ausgeschlossen. Zu den Angehörigen zählen unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder.
Sind Strafen und Zahlungen mit Strafcharakter gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Strafcharakter. Dazu gehören auch Strafen, Buß-, Ordnungs- oder Zwangsgelder gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen (punitive oder exemplary damages).
Sind kollektiv erhobene Klagen versichert?
Nein. Ansprüche jeglicher Art, die kollektiv erhoben werden – etwa im Zusammenhang mit Streitgenossenschaften, Verbandsklagen oder von Gewerkschaften oder Betriebsräten –, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019