Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsteuer.
Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 11.1 zahlt.
Beitrag und Versicherungsteuer:
- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
- Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsteuer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wurde rechtzeitig bezahlt. In dem Betrag, der in Rechnung gestellt wird, ist die Versicherungsteuer bereits enthalten. Ihre Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 11.1 zahlt.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
In welcher Höhe ist die Versicherungsteuer zu zahlen?
Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsteuer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was ist Voraussetzung für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von Ziff. 11.1.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019