Wenn durch mangelhafte Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten des Versicherungsnehmers ein erhöhter Energie- und Wasserverbrauch oder höhere Energiekosten entstehen, greift bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse die gesetzliche Haftpflicht. Nicht mitversichert sind dagegen Ansprüche, die daraus resultieren, dass Energiesparmaßnahmen ganz oder teilweise unwirksam bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen eines erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs sowie erhöhter Energiekosten. Voraussetzung ist, dass diese Mehrkosten auf Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten zurückgehen, die der Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführt hat. Dieser Einschluss gilt teilweise abweichend von den sonst maßgeblichen Regelungen.
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche, die infolge vollständiger oder teilweiser Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Führt der Versicherungsnehmer Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten fehlerhaft aus und entstehen dadurch ein höherer Energie- und Wasserverbrauch oder höhere Energiekosten, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Ansprüche, die daraus folgen, dass Energiesparmaßnahmen ganz oder teilweise nicht wirken.
Häufige Fragen
Sind Mehrkosten für Energie und Wasser durch fehlerhafte Arbeiten mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht wegen eines erhöhten Energie- und Wasserverbrauchs und erhöhter Energiekosten ist eingeschlossen, wenn diese auf mangelhaft durchgeführte Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten des Versicherungsnehmers zurückgehen.
Welche Ansprüche sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche, die infolge vollständiger oder teilweiser Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen entstehen.
Muss der Fehler vom Versicherungsnehmer selbst stammen?
Ja. Der Einschluss bezieht sich auf Mehrverbrauch und Mehrkosten, die aus vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten resultieren.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024