Wer als Betrieb Gerüste an andere vermietet oder verleiht, ist über die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse abgesichert: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten entsteht.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer Gerüste vermietet oder verleiht und dabei eine gesetzliche Haftpflicht entsteht, ist dieser Bereich vom Versicherungsschutz umfasst. Der Schutz erstreckt sich also auf Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Ist der Verleih von Gerüsten über die Betriebshaftpflicht abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Verleihen von Gerüsten ist mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich Gerüste vermiete?
Ja, auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Vermieten von Gerüsten ist mitversichert.
Wessen Haftpflicht ist beim Vermieten oder Verleihen von Gerüsten geschützt?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024