Wer den Beitrag in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse schuldet und welche Zuschläge bei unterjähriger Zahlung anfallen, klärt dieser Abschnitt: Allein der Versicherungsnehmer haftet für den Beitrag, dessen Berechnung sich aus dem Versicherungsschein ergibt. Bei halbjährlicher Zahlweise kommt ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise von 5 % hinzu.
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Beitragsberechnung
Der Beitrag ergibt sich aus der Beitragsberechnung im Versicherungsschein.
Ratenzuschlag
Bei unterjähriger Zahlweise werden folgende Zuschläge erhoben:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Was bedeutet das konkret?
Den Beitrag muss allein der Versicherungsnehmer zahlen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, steht im Versicherungsschein. Wer den Beitrag nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen zahlt, muss einen Zuschlag einplanen: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise.
Häufige Fragen
Wer muss den Beitrag zahlen?
Der Versicherungsnehmer ist gegenüber der Haftpflichtkasse alleiniger Beitragsschuldner.
Wo finde ich die Höhe meines Beitrags?
Die Beitragsberechnung und damit die Höhe des Beitrags ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Welche Zuschläge fallen bei unterjähriger Zahlweise an?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Baunebengewerbe-mit-Produkthaftung 2024