Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift die Versehensklausel, wenn ein Risiko versehentlich nicht gemeldet wurde: Der Versicherungsschutz besteht auch für solche Risiken, sofern sie zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein passen und nicht ohnehin ausgeschlossen sind – der Versicherungsnehmer muss das Versäumnis aber unverzüglich anzeigen und den vereinbarten Beitrag nachzahlen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Risiken, die versehentlich nicht gemeldet wurden. Voraussetzung ist, dass diese Risiken im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen. Außerdem dürfen sie nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sein.
Sobald sich der Versicherungsnehmer des Versäumnisses bewusst geworden ist, ist er verpflichtet, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten. Zudem muss er den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Risiko versehentlich nicht gemeldet, bleibt der Versicherungsschutz dennoch bestehen, solange das Risiko zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein passt und nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Sobald der Versicherungsnehmer das Versäumnis bemerkt, muss er dies unverzüglich anzeigen. Der dann vereinbarte Beitrag ist ab dem Zeitpunkt des Gefahreneintritts zu zahlen.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich ein Risiko aus Versehen nicht angemeldet habe?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und nicht nach den Bestimmungen des Vertrages ausgeschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn ich das Versäumnis bemerke?
Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst werden, müssen Sie unverzüglich die entsprechende Anzeige erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Gilt die Versehensklausel für alle nicht gemeldeten Risiken?
Nein. Sie gilt nur für Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023