Ob Schäden an Leitungen über die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse abgesichert sind, klärt dieser Punkt zu Leitungsschäden: Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen sind mitversichert, ebenso die daraus entstehenden Folgeschäden. Zusätzlich gilt der Schutz auch für Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen.
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen. Dazu gehören auch die sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Mitversichert ist zudem die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn unter- oder oberirdische Leitungen beschädigt werden. Auch die Folgeschäden aus solchen Leitungsschäden sind eingeschlossen. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht für Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden an unterirdischen Leitungen mitversichert?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen sind eingeschlossen.
Werden auch Folgeschäden aus einem Leitungsschaden übernommen?
Ja, die sich aus den Leitungsschäden ergebenden Folgeschäden sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Tätigkeitsschäden an Leitungen?
Ja, auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen ist eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023