Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden mitversichert. Ausgenommen von diesem Schutz bleiben jedoch Mietsachschäden.
Mitversichert sind – abweichend von der allgemeinen Regelung – gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind Mietsachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Gibt es mehrere Versicherungsnehmer im Vertrag, greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn sie gegeneinander gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- oder Sachschäden geltend machen. Von diesem erweiterten Schutz ausgenommen sind allerdings Mietsachschäden.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern abgedeckt?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden sind mitversichert.
Welche Schäden sind bei Ansprüchen der Versicherungsnehmer untereinander ausgeschlossen?
Mietsachschäden sind von diesem Versicherungsschutz nicht umfasst.
Welche Arten von Schäden sind zwischen den Versicherungsnehmern versichert?
Versichert sind Personen- und Sachschäden, sofern es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hausverwalter 2023