Die Haftpflichtkasse schützt Betriebe im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch bei Anlagen der regenerativen Energieversorgung: Wer auf dem versicherten Gebäude oder Grundstück Photovoltaik, Solarthermie, Erd- oder Luftwärme, Kleinwindanlagen oder ein Mini-Blockheizkraftwerk zur Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgung betreibt, ist gegen daraus entstehende Haftpflichtansprüche abgesichert – auch bei Eigenmontage.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Voraussetzung ist, dass sich diese Anlagen an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Sie dienen der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie der Eigen- oder Fremdversorgung.
Beispiele hierfür sind:
- Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für Tarifkunden vom 08. November 2006.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Zweifache dieser Summe.
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage – auch Teilmontage – montiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Betreibt der Versicherungsnehmer auf dem versicherten Gebäude oder Grundstück Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung oder zur Kraft-Wärme-Kopplung, sind daraus entstehende Haftpflichtansprüche mitversichert. Dazu zählen etwa Photovoltaik, Solar-, Wärme- und Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke, die Strom, Gas, Wärme oder Wasser erzeugen und abgeben. Auch selbst montierte Anlagen und bestimmte Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern sind eingeschlossen. Nicht abgedeckt ist jedoch die direkte Belieferung von Endkunden (Letztverbrauchern) mit Strom.
Häufige Fragen
Sind selbst montierte Solar- oder Photovoltaikanlagen mitversichert?
Ja, versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage oder Teilmontage montiert werden.
Welche Anlagen fallen unter den Versicherungsschutz?
Mitversichert sind Anlagen regenerativer Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung auf dem versicherten Gebäude und Grundstück, zum Beispiel Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Sie beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023