Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden mitversichert – Mietsachschäden bleiben davon jedoch ausgenommen.
Abweichend von der allgemeinen Regelung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander mitversichert. Das gilt für Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind Mietsachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn mehrere Versicherungsnehmer im selben Vertrag versichert sind, sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert, die sie untereinander wegen Personen- und Sachschäden geltend machen. Ausgenommen von diesem Schutz sind allerdings Mietsachschäden.
Häufige Fragen
Sind Schäden mitversichert, die Versicherungsnehmer sich gegenseitig zufügen?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Mietsachschäden zwischen den Versicherungsnehmern?
Nein, Mietsachschäden sind von diesem Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.
Welche Schadenarten fallen unter die mitversicherten Ansprüche untereinander?
Erfasst sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden und Sachschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023