Ist eine einzelne Vertragsbestimmung in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse unwirksam, bleibt der übrige Vertrag trotzdem gültig. Diese salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Wegfall einzelner Klauseln oder Teile davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht beeinträchtigt.
Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam, so hat das keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Auch die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben weiterhin wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein einzelner Punkt im Vertrag rechtlich nicht gilt, bedeutet das nicht, dass der ganze Vertrag hinfällig ist. Alle anderen Regelungen und der Vertrag als solches behalten ihre Gültigkeit. Auch wenn nur ein Teil einer Bestimmung unwirksam ist, bleibt der Rest bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Klausel im Vertrag unwirksam ist?
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Der restliche Vertrag bleibt gültig.
Wird der gesamte Vertrag ungültig, wenn nur ein Teil einer Bestimmung nicht wirksam ist?
Nein. Auch wenn nur ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam ist, bleiben der übrige Vertrag und die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.
Gelten die übrigen Vertragsbestimmungen weiter, wenn eine Bestimmung wegfällt?
Ja, die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben in ihrer Wirksamkeit unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023