Kommen dem Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion abhanden, übernimmt die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse die gesetzliche Haftpflicht dafür. Versichert sind die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Codekarten und Schließanlagen – begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr, mit einem Selbstbehalt von 10 %.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis. Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten verloren gehen, die eine Schlüsselfunktion haben, ist er dafür über diesen Baustein abgesichert. Übernommen werden die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen zu erneuern. Diese Leistung ist auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und kann pro Versicherungsjahr zweimal in Anspruch genommen werden. Bei jedem Schadenereignis trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust fremder Schlüssel übernommen?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Gilt der Schutz auch für Codekarten?
Ja, das Abhandenkommen von fremden Codekarten ist eingeschlossen, soweit diese eine Schlüsselfunktion haben.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für solche Schäden?
Die Summe ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welcher Selbstbehalt gilt bei einem Schadenereignis?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Hotelbetriebe-Gastronomiebetriebe-Diskotheken 2023