Die Haftpflichtkasse: Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt für alle Streitigkeiten über Inhalt, Umfang, Auslegung und Rechtsgültigkeit des Versicherungsvertrages ausschließlich deutsches Recht – selbst wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind. Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die den Inhalt, den Umfang oder die Auslegung des Versicherungsvertrages betreffen, gilt ausschließlich deutsches Recht. Dasselbe gilt für Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit des gesamten Vertrages oder einzelner Bestimmungen.
Dies gilt auch dann, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind.
Örtlich zuständig ist allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einem Rechtsstreit über den Vertrag kommt, wird dieser nach deutschem Recht beurteilt. Das gilt auch, wenn ausländische Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen betroffen sind. Zuständig ist ausschließlich das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt bei Streitigkeiten über den Vertrag?
Für alle Streitigkeiten über Inhalt, Umfang, Auslegung und Rechtsgültigkeit des Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gilt das auch, wenn ausländische Firmen betroffen sind?
Ja. Deutsches Recht kommt auch dann zur Anwendung, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind.
Welches Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig?
Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023