Die Haftpflichtkasse: In der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche mehrerer Versicherungsnehmer untereinander mitversichert, sofern es um Personen- und Sachschäden geht. Ausgenommen bleiben allerdings Mietsachschäden.
Abweichend von den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander mitversichert. Dies gilt für Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind Mietsachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Bestehen mehrere Versicherungsnehmer, sind auch die Ansprüche versichert, die diese wegen Personen- und Sachschäden gegeneinander geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt. Schäden an gemieteten Sachen sind von diesem Versicherungsschutz jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern abgedeckt?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden sind mitversichert.
Um welche Art von Ansprüchen geht es dabei?
Es geht um gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden zwischen den Versicherungsnehmern.
Sind auch Mietsachschäden zwischen Versicherungsnehmern mitversichert?
Nein, Mietsachschäden sind von diesem Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023