Die Haftpflichtkasse: In der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen abgedeckt – einschließlich der daraus entstehenden Folgeschäden. Ebenfalls mitversichert ist die Haftpflicht für Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen.
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen. Dazu gehören auch die sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Mitversichert ist zudem die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn Leitungen im Erdreich oder oberhalb der Erde beschädigt werden. Auch die Folgeschäden, die aus einer solchen Beschädigung entstehen, sind eingeschlossen. Darüber hinaus sind Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Leitungsschäden sind hier mitversichert?
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der daraus entstehenden Folgeschäden.
Sind auch Tätigkeitsschäden an Leitungen eingeschlossen?
Ja, auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen ist eingeschlossen.
Gilt der Schutz nur für Leitungen im Erdreich?
Nein, erfasst sind sowohl unterirdische als auch oberirdische Leitungen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023