Die Haftpflichtkasse: Wer in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren rund um einen versicherten Haftpflichtanspruch verteidigt werden muss, findet in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse einen erweiterten Strafrechtsschutz. Übernommen werden Verteidigungs-, Gerichts- und Sachverständigenkosten für in Europa eingeleitete Verfahren – bis 100.000 EUR je Verfahren, mit 10 % Selbstbehalt.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen übernimmt die Haftpflichtkasse in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, das im Zusammenhang mit einem versicherten geltend gemachten Haftpflichtanspruch steht, folgende Kosten:
- die Kosten der Verteidigung entsprechend den geltenden Gebührenordnungen – gegebenenfalls auch die mit dem Versicherer besonders vereinbarten höheren Kosten
- die Gerichtskosten
- die ortsüblichen Kosten für notwendige Sachverständigengutachten
Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag genannten Personen, soweit diese zum Zeitpunkt der Einleitung des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch in den Diensten des Versicherungsnehmers standen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verfahren, die während der Vertragsdauer einschließlich Nachhaftungszeit in Europa eingeleitet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer sich mit der Haftpflichtkasse über das einzuschlagende Vorgehen im Voraus abstimmt und über das Verfahren informiert.
Nicht versichert sind:
- die einem Versicherten auferlegten Bußen, Strafen und andere Leistungen, denen materieller Strafcharakter zukommt (z. B. Geldbußen, Geldstrafen etc.)
- Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in keinem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen
- Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen (z. B. Steuer-, Zoll-, Devisen- oder Außenhandelsvorschriften, kartell-, wettbewerbs- oder patentrechtlichen Vorschriften etc.)
Das Sublimit für diese Deckungserweiterung beträgt im Rahmen der Versicherungssummen 100.000 EUR je Verfahren und gleichzeitig für alle Verfahren eines Versicherungsjahres.
Es gilt ein Selbstbehalt von 10 % je Verfahren als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Steht ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch, übernimmt die Haftpflichtkasse die Kosten für Verteidigung, Gericht und notwendige Sachverständigengutachten. Geschützt sind bestimmte, im Vertrag genannte Personen, sofern sie bei Einleitung des Verfahrens noch beim Versicherungsnehmer beschäftigt waren, und nur für in Europa während der Vertrags- und Nachhaftungszeit eingeleitete Verfahren. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer das Vorgehen vorab mit der Haftpflichtkasse abstimmt. Die Leistung ist auf 100.000 EUR je Verfahren begrenzt, mit einem Selbstbehalt von 10 % je Verfahren.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim erweiterten Strafrechtsschutz übernommen?
Übernommen werden die Verteidigungskosten nach den geltenden Gebührenordnungen – gegebenenfalls auch besonders vereinbarte höhere Kosten –, die Gerichtskosten sowie die ortsüblichen Kosten für notwendige Sachverständigengutachten.
Sind Geldstrafen oder Geldbußen mitversichert?
Nein. Bußen, Strafen und andere Leistungen mit materiellem Strafcharakter wie Geldbußen oder Geldstrafen sind nicht versichert.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Haftpflichtkasse und gibt es einen Selbstbehalt?
Das Sublimit beträgt 100.000 EUR je Verfahren und zugleich für alle Verfahren eines Versicherungsjahres. Zudem gilt ein Selbstbehalt von 10 % je Verfahren.
Was muss der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz beachten?
Er muss sich mit der Haftpflichtkasse im Voraus über das einzuschlagende Vorgehen abstimmen und über das Verfahren informieren. Zudem muss das Verfahren während der Vertragsdauer einschließlich Nachhaftungszeit in Europa eingeleitet worden sein und die betroffene Person zum Zeitpunkt der Einleitung noch in den Diensten des Versicherungsnehmers gestanden haben.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reha-Pflegeeinrichtungen 2023