Bei Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen greift die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse: Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus solchen Leitungsschäden samt der daraus entstehenden Folgeschäden. Zusätzlich sind auch Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen eingeschlossen.
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen. Dazu gehören auch die sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Zusätzlich ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an Leitungen, die sowohl unter der Erde als auch oberirdisch verlaufen. Neben den unmittelbaren Leitungsschäden sind auch die Folgeschäden abgedeckt, die sich daraus ergeben. Ebenfalls eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht für Tätigkeitsschäden an diesen Leitungen.
Häufige Fragen
Welche Leitungen sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Erfasst sind sowohl unterirdische als auch oberirdische Leitungen. Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an diesen Leitungen sind eingeschlossen.
Sind auch Folgeschäden aus Leitungsschäden mitversichert?
Ja, die sich aus den Leitungsschäden ergebenden Folgeschäden sind ebenfalls eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Tätigkeitsschäden an Leitungen?
Ja, auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen ist eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023