Für den Betriebshaftpflichtvertrag der Haftpflichtkasse gilt bei allen Streitigkeiten über Inhalt, Umfang, Auslegung oder Rechtsgültigkeit ausschließlich deutsches Recht – selbst dann, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind. Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die den Inhalt, den Umfang oder die Auslegung dieses Versicherungsvertrages betreffen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das gilt ebenso für die Rechtsgültigkeit des gesamten Vertrages oder einzelner Bestimmungen. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind.
Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Streit über diesen Versicherungsvertrag – etwa über seinen Inhalt, seinen Umfang, seine Auslegung oder seine Gültigkeit –, wird dieser stets nach deutschem Recht beurteilt. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind. Für solche Verfahren ist ausschließlich das Gericht am deutschen Sitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt bei Streitigkeiten über diesen Vertrag?
Bei allen Rechtsstreitigkeiten über Inhalt, Umfang, Auslegung oder Rechtsgültigkeit des Vertrages findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gilt deutsches Recht auch, wenn das Ausland betroffen ist?
Ja. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind.
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten örtlich zuständig?
Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023