Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse werden Willenserklärungen zum Vertrag grundsätzlich nur zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse ausgetauscht. Nur wenn einzelne Vertragsbestimmungen ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gilt eine abweichende Regelung.
Willenserklärungen zu diesem Vertrag werden ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse abgegeben. Das gilt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Alle rechtlich verbindlichen Erklärungen rund um diesen Vertrag laufen direkt zwischen dem Versicherungsnehmer, der auf dem Deckblatt steht, und der Haftpflichtkasse. Andere Personen sind dabei grundsätzlich nicht beteiligt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine einzelne Vertragsbestimmung dies ausdrücklich anders festlegt.
Häufige Fragen
Wer darf beim Vertrag Willenserklärungen abgeben?
Willenserklärungen werden ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse abgegeben.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, wenn sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen ausdrücklich etwas anderes ergibt, gilt eine abweichende Regelung.
Wer gilt als der maßgebliche Versicherungsnehmer?
Maßgeblich ist der im Deckblatt genannte Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023