Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift die Versehensklausel auch dann, wenn ein Risiko versehentlich nicht gemeldet wurde – vorausgesetzt, es fällt unter die Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein und ist nicht ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen. Sobald der Versicherungsnehmer das Versäumnis bemerkt, muss er es unverzüglich anzeigen und den vereinbarten Beitrag ab Gefahreneintritt nachzahlen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken. Voraussetzung ist, dass diese Risiken im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen. Außerdem dürfen sie nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sein.
Sobald der Versicherungsnehmer sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, ist er verpflichtet, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten. Zusätzlich muss er den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Risiko aus Versehen nicht gemeldet, besteht dennoch Versicherungsschutz, solange es zur Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein passt und nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Bemerkt der Versicherungsnehmer das Versäumnis, muss er es sofort anzeigen. Der dafür zu vereinbarende Beitrag wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt fällig, an dem die Gefahr eingetreten ist.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich ein Risiko versehentlich nicht angemeldet habe?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, sofern diese im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und nicht nach den Bestimmungen des Vertrages ausgeschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn mir ein solches Versäumnis auffällt?
Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst werden, müssen Sie unverzüglich die entsprechende Anzeige erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Ab wann wird der zusätzliche Beitrag für das nachgemeldete Risiko fällig?
Der zu vereinbarende Beitrag ist vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023