Endet die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse, weil das versicherte Risiko endgültig und völlig weggefallen ist, bleibt der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende bestehen.
Endet der Versicherungsvertrag ausschließlich deshalb, weil das versicherte Risiko endgültig und völlig weggefallen ist, besteht der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung weiter.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Betrieb beendet, sodass das versicherte Risiko endgültig und vollständig entfällt, endet der Vertrag zwar. Der Versicherungsschutz läuft danach aber noch bis zu fünf Jahre im bisherigen Umfang weiter. Diese Nachhaftung greift nur, wenn der Vertrag allein wegen des Wegfalls des Risikos endet.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz nach Vertragsende noch?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang des Vertrages bis zu fünf Jahre nach der Vertragsbeendigung fort.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung gilt, wenn der Vertrag allein aus Gründen des endgültigen und völligen Wegfalls des versicherten Risikos endet.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages, also im bisherigen vertraglichen Rahmen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vereine 2023